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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Voraussetzungen für die Entgegennahme einer Reparatur

Vor der Einsendung von Pumpen zur Überprüfung / Reparatur ist diese Unbedenklichkeitsbescheinigung zwingend auszufüllen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist mit den Versandpapieren / Lieferschein für den Empfänger zugänglich in der Versandtasche des Paketes zu hinterlegen und muss vor dem Öffnen des Paketes zugänglich und überprüfbar sein.

Pumpen, die ohne oder mit unvollständig ausgefüllter Unbedenklichkeitsbescheinigung eingesendet werden, werden von uns nicht entgegengenommen und nicht bearbeitet.

Wir weisen darauf hin, dass eine in den Verkehr gebrachte, kontaminierte Pumpe eine strafbare Handlung darstellt, da sie die Mitarbeiter des Transportunternehmens sowie die Umwelt einer Gefahr aussetzt.

Im Bewusstsein dieser Verantwortung gegenüber Menschen und der Umwelt sehen wir uns nicht in der Lage, die uns zugeschickte Pumpe bei mangelhafter Ausführung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erneut in den Verkehr zu bringen und an den Absender zurück zu schicken.

Wir behalten uns deshalb vor, die uns zugeschickte Pumpe fachgerecht und gefährdungsfrei zu lagern, bis sie vom Absender abgeholt wird. Die Kosten für die Lagerung und Abholung trägt der Kunde.

Sollte die Pumpe nicht innerhalb von 8 Wochen nach unserer schriftlichen Mitteilung über die Unzulänglichkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Anwender abgeholt werden, wird die Pumpe von uns entsorgt oder ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen beauftragt. Die Kosten der Entsorgung werden wir dem Kunden in Rechnung stellen.

Wir sind als Unternehmen unseren Mitarbeitern verpflichtet und die Gesundheit selbiger steht bei uns an oberster Stelle!

Pumpen sind vom Anwender so zu reinigen / zu spülen / zu dekontaminieren, dass keine Produktreste in / an den Pumpen verbleiben. Sollte eine vollständige Entleerung und nachfolgende Reinigung nicht möglich sein (z.B. bei defekter Pumpe), ist die Pumpe vom Anwender zu zerlegen. Die fluidseitigen, ursprünglich kontaminierten und gereinigten Bauteile sind in einem separaten Behältnis in dem Paket zu verstauen oder vom Anwender zu entsorgen. Defekte, nicht lauffähige Pumpen werden ausschließlich im zerlegten Zustand angenommen.

Eine Instandsetzung der Pumpe ist nur bei dekontaminierten Pumpen bzw. Pumpenteilen möglich!

Pumpen, die mit entzündlichen/explosiven, toxischen/mikrobiologischen, radioaktiven oder anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen in Kontakt waren, werden nur mit Nachweis einer vorschriftsmäßigen Dekontamination angenommen. Durch Diffusion und Penetration eingefärbte und kontaminierte PTFE-Bauteile sind vom Anwender zu entfernen und sofort zu entsorgen. 

Wir weißen ausdrücklich darauf hin, dass wir den Betreiber der Pumpe ggf. vollständig in Haftung nehmen, sollte diese Erklärung nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt sein. Insbesondere bei Personenschäden kann eine nicht wahrheitsgemäß ausgefüllte Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Straftat darstellen.

Sollte Ihnen keine Vorlage einer  Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche wir unseren Lieferpapieren mit jeder Lieferung einer Neu- oder einer reparierten Pumpe beifügen, verfügbar sein, so können Sie die Vorlage auf unserer Website www.finct.de herunter laden.

de_DEDeutsch